Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Anwendung der AGB

Die AGB regelt alle Geschäftsbeziehungen zwischen Tierheilpraktiker und Kunde als Behandlungsvertrag gemäß §§ 661 Abs. 1 BGB. 

Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen sowie Abstriche gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch mich.

2. Vertragsabschluss/Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde generell das Angebot des Tierheilpraktikers annimmt und sich an den Tierheilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen wenn z. B. ein Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der Tierheilpraktiker aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf oder ihn in einen Gewissenskonflikt bringen könnte. Der Honoraranspruch des Tierheilpraktikers bleibt hierbei für die erbrachten Leistungen erhalten.

 

Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier erbringt der Tierheilpraktiker seine Dienste gegenüber dem Kunden. Untersuchung und Behandlung erfolgen gemäß §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine über die Behandlung des Tieres hinausgehende Heilung wird nicht geschuldet. Vom Tierheilpraktiker werden in der Regel Heilungsmethoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern auch nicht zielgerichtet. Deshalb kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. 

 

Ein Heilversprechen kann nicht gegeben werden, und ist überdies auch gesetzlich unzulässig.

 

3. Haftung des Behandlers

Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso wenig gilt dies auch für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 

 

Eine sonstige Haftung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

4. Mitwirkung des Kunden

Der Tierheilpraktiker kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitarbeit verpflichten. Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte sowie Behandlungen negativ bewertet, erforderliche Auskünfte zur Anamese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt, und dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist.

5. Terminvereinbarungen

Bei Hausbesuchen kann es aufgrund unvorhersehbarer Beeinträchtigungen (Straßenverkehr, Wetterlage) zu Verzögerungen kommen. Sofern eine Telefonnummer hinterlassen wurde, erfolgt eine unverzügliche Benachrichtigung darüber. Kann ein Termin aufgrund einer Verhinderung des Tierheilpraktikers nicht wahrgenommen werden, wird ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Der Kunde muss vereinbarte Termine rechtzeitig - mindestens 24 Stunden vorher - absagen. Termine können über das Praxistelefon abgesagt werden.

6. Rücktritt- und Stornoklausel

Tritt der Kunde erst bei Ankunft des Tierheilpraktikers von dem Behandlungsvertrag zurück, oder ist nicht anzutreffen, wird das volle zu erwartende Honorar berechnet. Sagt der Kunde nicht 24 Stunden vorher ab, sondern in einem kürzeren Zeitraum, wird ein Ausfallhonorar von 45 Euro in Rechnung gestellt. Ausgenommen von der Regelung sind wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe, denen zufolge eine Leistungsfreiheit beider Seiten gemäß BGB vorgesehen ist (Unmöglichkeit Wegfall der Geschäftsgrundlage).

7. Zahlungsbedingungen

Der Tierheilpraktiker hat für seine Dienstleistungen Anspruch auf ein Honorar. Soweit das Honorar nicht individuell zwischen Tierheilpraktiker und Kunde vereinbart wurde, gelten die in meiner Preisliste aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse sind hiermit ausgeschlossen. Das Honorar ist vom Kunden in bar oder per EC-Karte an den Tierheilpraktiker gegen Quittung (als vorläufiger Zahlungsnachweis) zu bezahlen. Eine detailierte Rechnung wird dem Kunden nach erfolgter Repertorisation innerhalb einer Woche auf dem Postweg oder per email übersandt. Sofern die Leistungen nicht gegen Barzahlung oder Kartenzahlung erbracht wurden, sind sämtliche Rechnungen umgehend nach Erhalt zur Zahlung fällig.

8. Gesetzliche Vorschriften

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§43 AMG i. d. F. des 4. Änderungsgesetzes zum AMG2016) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln dem Tierheilpraktiker nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Tiere durch den Tierheilpraktiker ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgt, dass das Tierheilpraktikerhonorar grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthält. Eine Herausrechnung oder Spezialisierung ist daher nicht möglich. Die Anwendung der vom Kunden mitgebrachten Arzneimittel durch den Tierheilpraktiker ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt vor allem für die Anwendung verschreibungspflichtiger Medikamente. Die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Kunden, für verordnete oder empfohlene Arzneimittel, stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar. Das Gleiche gilt für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel sowie andere Hilfsmittel, die vom Tierheilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom Kunden in separaten Geschäften bezogen werden. Vermittelt der Tierheilpraktiker Leistungen Dritter, die er fachlich nicht überwacht (z. B. Laborleistungen) dann ist der Tierheilpraktiker berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarleistungen geltend zu machen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen.

In den Fällen der Vermittlung von Leistungen Dritter ist der Tierheilpraktiker von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen dem Dritten (z. B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt.

9. Auskunftspflicht des Tierheilpraktikers

Der Tierheilpraktiker ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Kundendaten verpflichtet, z. B. bei meldepflichtigen Erkrankungen, bei bestimmten Diagnosen des Tieres oder auf behördliche bzw. gerichtliche Anordnung. Kontaktdaten sowie Inhalte von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gemäß Bundesdatenschutzgesetz und dürften nur mit schriftlicher Bestätigung des Kunden weiter gegeben werden. Der Tierheilpraktiker führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem Kunden steht eine Einsicht nicht zu. Auch eine Herausgabe auf Verlangen des Kunden ist nicht zulässig. Es können Kopien von Originalen erstellt werden. Die Patientenakte wird 30 Jahre nach der letzen Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Kunden vernichtet; außer die Akte wird für Beweiszwecke benötigt.

10. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine gesonderte Benachrichtigung nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Kontaktdaten sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gemäß Bundesdatenschutzgesetz und dürfen an Dritte nur ausschließlich mit schriftlicher Bestätigung des Kunden weitergegeben werden.

11. Veranstaltungen und Seminare

 

Die Anmeldung erfolgt über Kontaktformular, email oder telefonisch.

Die Anmeldung ist verbindlich.

Bei der Anmeldung sind folgende Daten anzugeben: Name, Anschrift, Veranstaltung und Datum der Veranstaltung.

Die Teilnahmegebühr ist per Vorkasse fällig. 

Rücktritt ist möglich bis 6 Tage vor Veranstaltungstermin. Wenn eine Verhinderung durch Erkrankung vorliegt ist ein ärztliches Attest vorzulegen. 

Ansonsten besteht keine Möglichkeit auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

 

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort: Maxhütte-Haidhof

Gerichtsstand für beide Parteien: Amtsgericht Schwandorf

14. Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir eine eindeutige Erklärung mittels Postweg oder per Email, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.